Thomas Rachel MdB: "Der Tod hebt die Würde des Menschen nicht auf."Der EAK NRW für einen würdevollen Umgang mit der Bestattung„Die Neufassung des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen führt zu einem Verlust gesellschaftlicher Werte und Traditionen", so Thomas Rachel MdB, Landesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Nordrhein-Westfalen. „Der würdevolle Umgang mit den Toten gehört zur Wesensbestimmung der christlichen Gemeinschaft und gründet im Glauben, dass der Tod nicht die letzte Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens ist." Der Tod hebe die Würde des Menschen nicht auf. Menschliches Leben werde durch den Tod hindurch von Gottes Liebe gehalten, begründete Thomas Rachel die von christlichen Grundüberzeugungen getragene Haltung. Die Überreste eines Verstorbenen werden in Gottes Hände zurückgegeben, sie stehen nicht in Verfügung der Angehörigen. Unter dem Deckmantel der „selbstverantwortlichen Entscheidung" bereite nun aber die rot-grüne Landesregierung der Beliebigkeit im Umgang mit Verstorbenen und einer „Leichenbeseitigung" als bloße Technik den Weg. Der Gesetzentwurf stelle nicht sicher, dass mit Überresten Verstorbener in angemessener Weise umgegangen wird. „Es muß ausgeschlossen werden, daß eine Urne, die zu Hause aufbewahrt wird, irgendwann im Hausmüll landet, wenn sie nicht mehr gefällt. Das wäre mit unserer ethischen Grundüberzeugung nicht vereinbar", betonte Thomas Rachel MdB. Für die Bewältigung der Trauer ist das Grab von großer Bedeutung. „Der Umgang mit Trauer ist nicht nur eine private Angelegenheit, sondern zugleich eine öffentliche. Deshalb ist der öffentlich begehbare Raum des Friedhofs unverzichtbar", stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Düren fest. Der EAK NRW fordert die politisch Verantwortlichen auf, von ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen und sich für einen würdevollen Umgang mit Toten einzusetzen. Es gibt eine öffentliche Verantwortung für die Würde der Toten. Die rot-grüne Neufassung des Gesetzes kann einen langfristigen würdevollen Umgang mit den Überresten Verstorbener nicht garantieren. Düsseldorf, den 18.02.2003 |
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