EAK fordert: Keine Abschiebung von Christen in Staaten mit islamischem Recht

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU Nordrhein-Westfalen (EAK) fordert, ab sofort keine Christen mehr aus Deutschland in Länder mit islamischem Recht abzuschieben. Auslöser für diese Forderung, so der EAK

Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Volkmar Klein ist der Prozeß gegen den in Deutschland zum Christentum übergetretenen Afghanen Abdul Rahman, der in sein Heimatland zurückgekehrt war, um sich dort um das Sorgerecht für seine beiden Töchter zu bemühen. In Afghanistan wurde er wegen Übertritts vom Islam zum Christentum angeklagt, welches nach dem
dort geltenden islamischen Recht mit der Todesstrafe verbunden ist.

Als Ausweichen vor dem eigentlichen Problem bezeichnet Volkmar Klein die Überlegungen der afghanischen Regierung, das Todesurteil mit der
Begründung zu vermeiden, Abdul Rahman sei nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. „Durch ein solches Vorgehen würde in islamischen Staaten überdies jeder Andersgläubige zusätzlich diskriminiert und aus der
Gesellschaft als etwas weniger ernstzunehmendes ausgeschlossen", so der EAK Landesvorsitzende.
Da der Abfall vom Islam in weiten Teilen der muslimischen Welt als ein todeswürdiges Verbrechen angesehen sei und der Vollzug des islamischen
Todesurteils oftmals gar nicht von staatlichen Organisationen, sondern von Mitgliedern der Gesellschaft und insbesondere auch von
Familienangehörigen vorgenommen würde, sei, so EAK Landesvorsitzender Volkmar Klein, die Vorbildfunktion der afghanischen Regierung gefordert, die sich nicht um den direkten Weg der Anerkennung der universellen
Menschenrechte herumdrücken dürfe. Auf jeden Fall müsse als Sofortmaßname sichergestellt werden, dass es aus Deutschland keine Abschiebungen von Christen in Länder mit islamischen Recht mehr geben dürfe.

Düsseldorf, den 27.03.2006

Zusätzliche Informationen