Volkmar Klein MdL: „Neues Kindergartengesetz beendet systematische Benachteiligung der Kirchen als Träger"

1_3_2007-14_54_26-klein_duplexDas neue Kindergartengesetz in Nordrhein-Westfalen wird ein voller Erfolg für die Kirchen und verschafft ihnen neue finanzielle Spielräume. Ihr Anteil an den Kosten für die Kindergärten sinkt von bisher 20 auf jetzt nur noch zwölf Prozent. "Das beendet die jahrzehntelange, systematische Benachteiligung der Kirchen als Kindergartenträger", so Volkmar Klein MdL, NRWLandesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises in der CDU. Er erinnert daran, dass andere

Kindergartenträger schon immer einen viel niedrigeren Trägeranteil zu übernehmen hatten.

SPD und Grüne hätten immer die Augen davor verschlossen, dass die Kirchen den bisherigen hohen
finanziellen Anteil nicht tragen konnten. Erst unter der Koalition von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen werde es zu einer Reform kommen. "Als EAK haben wir diesen unhaltbaren Zustand immer kritisiert und freuen uns jetzt über die vernünftige Neuregelung", so Klein, der im Landtag Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist.

Die Landesregierung hat sich in dieser Woche mit Kommunen und anderen Trägern einvernehmlich auf die Schwerpunkte für ein neues Kindergartengesetz geeinigt. Unter anderem wird darin der Kostenanteil der Kirchen gesenkt. Die Kosten für die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils von 20 auf zwölf Prozent übernimmt das Land zu 75 Prozent; die Kommunen
übernehmen 25 Prozent.

Düsseldorf, den 01.03.2007

Zusätzliche Informationen