Volkmar Klein MdL: Keine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung Volkmar Klein MdL, Landesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Nordrhein-Westfalen, hat die Mitglieder des Bundestages aufgefordert, die umstrittene Änderung des Personenstandsgesetzes zurückzunehmen.
"Es muss bei der bewährten Praxis bleiben, dass der Gang zum Traualtar erst nach der standesamtlichen Hochzeit erfolgt", so Volkmar Klein. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Landesvorstand des EAK in der vergangenen Woche einstimmig gefasst.
Durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes hatte der Bundestag beschlossen, dass es ab dem Januar 2009 möglich sein soll, dass eine kirchliche oder religiöse Eheschließung nicht mehr nur nach einer staatlich geschlossenen Zivilehe, sondern auch vorher oder vor allem auch unabhängig davon eingegangen werden darf. Bisher ist das nicht möglich. Damit wird künftig eine gewisse Anerkennungsverpflichtung gegenüber allen möglichen Formen der Ehe, möglicherweise auch Vielehen, bestehen. Dazu kommt noch das Problem der Definition der Ehe, einer weiteren Verwässerung sollte keinen Raum gegeben werden. "Es steht den Kirchen natürlich frei, Segnungen aller Art vorzunehmen", so Volkmar Klein, "das sind dann aber keine Ehen. Die Verlässlichkeit und die Schutzwirkung für das Institut der Ehe sollten in Deutschland allerdings vom Staat ausgehen." Diese sei nur durch die zivilrechtliche Eheschließung zu erreichen. Dieser Schutz sei wichtige Basis für die Familie und die Erziehung der Kinder, gerade auch im heute leider nicht so seltenen Fall eines Scheiterns. "Dieser ist in Deutschland bisher eine Selbstverständlichkeit und wird durch die Gesetzesänderung unnötig gefährdet", so Volkmar Klein abschließend. Düsseldorf, den 20.08.2008 |
Zusätzliche Informationen |
Volkmar Klein MdL, Landesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Nordrhein-Westfalen, hat die Mitglieder des Bundestages aufgefordert, die umstrittene Änderung des Personenstandsgesetzes zurückzunehmen.
"Es muss bei der bewährten Praxis bleiben, dass der Gang zum Traualtar erst nach der standesamtlichen Hochzeit erfolgt", so Volkmar Klein. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Landesvorstand des EAK in der vergangenen Woche einstimmig gefasst.


