Beschluss des EAK zur Zwangsarbeiterentschädigung

Der Bundesarbeitskreis der 38. Bundestagung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU hat am 16.03.2001 zur Zwangsarbeiterentschädigung folgendes beschlossen:


Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU/CSU begrüßt, dass die deutsche Wirtschaft nunmehr den von ihr zugesagten Betrag zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter/innen in Höhe von fünf Milliarden DM zur Verfügung stellt.

Die Bundesregierung und alle weiteren zuständigen Stellen werden nachdrücklich aufgefordert, sich für die umgehende Herstellung der erforderlichen Rechtssicherheit einzusetzen, damit ohne große weitere Verzögerung mit der Auszahlung der Entschädigungsgelder begonnen werden kann.

Dank und Anerkennung gilt den Firmen, die der Stiftungs-Initiative die dringend benötigten Mittel bereitgestellt haben.

Damit wurde der entscheidende Beitrag geleistet, den jahrzehntelang ersehnten Weg zur Versöhnung beschreiten zu können.

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