Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestaltet derzeit die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Steigerung der Effizienz um. In einem Brief vom Mai d.J. wendet sich Ministerin von der Leyen dabei an die Fraktion der CDU/CSU mit dem Hinweis, dass mit der guten Wirtschaftslage die Zahl der Arbeitslosen sinkt und wir daher weniger Geld für die Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt benötigen. Dabei gerät u.E. außer Sicht, dass gerade auf dem Sektor der Langzeitarbeitslosen keine Kosten-/Nutzenrechnung greift und auch nicht geboten ist.In diesem Bereich handelt es sich um Menschen mit gebrochenen Lebensläufen, die mit einer Vielzahl von Vermittlungshemmnissen behaftet sind, zum Beispiel Schulden- und Suchtprobleme, schwierige familiäre Hintergründe, Migrationsprobleme und psychische Krankheiten. Es war nie angedacht, dass diese Menschen „fit“ gemacht werden sollten für den 1. Arbeitsmarkt, vielmehr sollten sie aus Ihrer sozialen Isolation herausgeholt werden. Durch die Arbeit in den Projekten der Caritas, des Sozialdiensts Katholischer Frauen und der Evangelischen Diakonie sollten die Menschen wieder an einen strukturierten Lebenswandel gewöhnt und auch die Wertigkeit der bezogenen Leistungen vermittelt werden. Lebensläufe, die nach dem Schulbesuch mit Hartz IV/Sozialhilfe beginnen und dort verbleiben, sollten vermieden werden. Durch die Kürzungen im Bereich der Ein-Euro-Jobs sowie im Bereich des § 16e Jobperspektive von derzeit 600€ pro Fall im Monat auf die geplanten 150€ pro Fall im Monat kann das komplette Angebot der o.g. Verbände nicht aufrechterhalten werden. Jeder dieser Menschen wird individuell betreut (Schuldenberatung, Therapie & Arbeitsangebot der Einrichtung). Dies ist mit den Mittelkürzungen nicht mehr machbar. Mit dieser Mittelkürzung werden Menschen, die wieder in die Mitte der Gesellschaft geholt werden wollen, zurück an den Rand gedrängt. Lukas 19, 26 „Wer da hat, dem wird gegeben werden, von dem aber, der nicht hat, wird auch das genommen werden, was er hat.“ Dies kann nicht das Ziel unserer Gesellschaft sein. Vielmehr sollten wir im christlichen Miteinander uns an Sprüche 19,17 erinnern: „Wer sich der Armen erbarmt, der leiht dem Herrn und der wird ihm vergelten, was er Gutes getan hat.“ Der EAK im Kreis Mettmann fordert daher Bundestag und Bundesrat auf, auf die beabsichtigten Kürzungen zu verzichten und den Gesetzesvorschlag noch einmal – unter Berücksichtigung der Erfahrungsberichte der Kirchenverbände – zu überdenken. |
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