EAK der CDU NRW begrüßt Urteil zum islamischen Religionsunterricht

10.11.2017

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU NRW (EAK) begrüßt das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum islamischen Religionsunterricht. Das Gericht hat am Donnerstag (9.11.2017) entschieden, dass die beiden klagenden muslimischen Verbände keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind.

„Das Modellvorhaben islamischen Religionsunterrichts, über dessen Inhalte ein Beirat entscheidet, hat die volle Unterstützung des EAK NRW,“ sagt Henning Aretz, der EAK-Landesvorsitzende. „Das Zusammenwirken des Schulministeriums mit muslimischen Verbandsvertretern in dem Beirat ist der richtige Weg.“ Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat hatten gegen das Land NRW geklagt, um bei der Festlegung der Unterrichtsinhalte eine größere und unabhängigere Rolle zu spielen.

Zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes brauchen die muslimischen Verbände zweierlei, so der EAK. „Erstens eine viel stärkere Verankerung unter den hier lebenden Muslimen, von denen nur kleine Minderheiten sich durch diese Verbände vertreten lassen. Und zweitens ein Mindestmaß an transparenter organisatorischer und demokratischer innerer Struktur,“ so Aretz. Das Grundgesetz nennt diese für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft erforderliche Struktur ihre „Verfassung“ (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung). Das Grundgesetz ist religiös neutral und gewährt die Religionsfreiheit nicht etwa nur Christen, sondern allen Menschen.