Als mit der Abschaffung der Monarchie auch das Staatskirchentum beendet wurde, rückte die Frage der finanziellen Auseinandersetzung von Staat und Kirche in den Vordergrund. Mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung 1919 wurden die Rechtsansprüche der Religionsgesellschaften garantiert, zugleich aber die Ablösung dieser Staatsleistungen angeordnet. Diese Ablösungspflicht gilt bis heute fort. Die Länder leisten an die christlichen Großkirchen einen jährlichen Betrag in Höhe von etwa 1/2 Milliarde Euro. Die Ablösung dieser Zahlungspflicht wird ein Vielfaches dieses Betrages kosten. In ihrem Koalitionsvertrag 2021 – 2025 hat die Ampelkoalition vereinbart, „mit einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen zu schaffen“. Das Bundesministerium für Inneres und Heimat ist mit der Umsetzung befasst. Die Problematik der Staatsleistungen und deren Ablösung sollen gemeinsam erörtert werden.
Programm
17.50 Uhr Log-in
18.00 Uhr Vorstellungsrunde, Vortrag mit Fragen und Diskussion
20.00 Uhr Log-out
Referent: Bernd Drößler
Beauftragter für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
in der Thüringer Staatskanzlei
Moderator: Vittorio Prina
Politikwissenschaftler, Bamberg
Anmeldelink | Montag, 27. März 2023 | 18.00 bis 20.00 Uhr
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